Buchhaltung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz. Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und stehen selbstverstündlich auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserem über lange Jahre aufgebauten Ruf.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Finanzbuchhaltung (Monats-, Quartals- und Jahresbuchhaltung)
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (auch Baulohn)
  • Erstellung aller periodisch oder einmalig anfallender Meldungen
  • Mitwirkung bei der Einrichtung einer Finanzbuchhaltung in Ihrem Hause
  • Durchsicht / Überprüfung von Buchhaltungen
  • Datenübernahme aus Fremdbuchhaltungssystemen einschl. Weiterbearbeitung
  • Kostenrechnung / Controlling
  • Beratung bei der Einrichtung neuer
  • Buchführungssysteme
  • Faktura-Programme
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Kostenrechnungssysteme